abs DERR

Service

Antrag zur Zwischenablesung

Ablesung

Die Mess- und Erfassungsgeräte eines Hauses werden alle 12 Monate abgelesen. Der Hausaushang oder die Einzelbenachrichtigung der Mieter erfolgt rechtzeitig ca. 10 – 14 Tage vor dem Ablesetermin.

 

Unsere elektronischen Heizkostenverteiler werden optoelektronisch ausgelesen und der Wert gespeichert.

 

Die Verbrauchserfassung bei unseren Heizkostenverteilern auf Verdunsterbasis erfolg mit einem elektronischen Ablesegerät. Die abgelesene Messampulle wird nach der Ablesung verschlossen in die linke Seite des Heizkostenverteilers eingesetzt (Ergebnisspeicherung).

Die aktuelle Ampulle kommt auf die rechte Seite. Danach wird das Gerät neu verplombt.

 

Direkt nach der Ablesung erhält der Mieter die Durchschrift des Ableseprotokolls mit allen abgelesenen Daten und zusätzlichen Hinweisen auf der Rückseite des Formulars. Der Erhalt wird durch eine Unterschrift bestätigt.


Auf Wunsch führen wir bei Auszug eine Zwischenablesung durch.

Hierbei werden die aktuellen Stände der Erfassungsgeräte protokolliert.

 

Eine Zwischenablesung ist kostenpflichtig und sollte mindestens 2 Wochen vor dem Übergabetermin telefonisch, per Mail oder per Fax bei uns beantragt werden.


Abrechnung

Um eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir die für die Liegenschaft angefallenen Kosten.

Zeitnah zum Hauptablesetermin versenden wir die entsprechenden Formulare, die dann von Eigentümer, oder der dafür zuständigen Verwaltung ausgefüllt an uns zurück gesandt werden.

 

Auf dieser Basis, und nach Vorgabe der Heizkostenverordnung, erarbeiten wir eine individuelle Abrechung für unsere Kunden. Die Details werden im persönlichen Gespräch vereinbart.

 

Ausgestellt werden eine Gesamtkostenabrechnung sowie eine Einzelabrechnung für jede Wohneinheit. Diese wird nach Fertigstellung an den Hauseigentümer oder die damit beauftragte Hausverwaltung versandt.

 
 
 

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