abs DERR

Service

Geräteservice

Wir informieren Sie gerne über messtechnische Ausrüstungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer liegenschaftsspezifischen Gegebenheiten. Die erforderlichen Messgeräte können von uns gemietet oder in Garantiewartung genommen werden.

 

Wärmezähler und Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Die Rechtsgrundlage bildet das Eichgesetz. Die jeweiligen Eichintervalle sind in der Eichordnung festgelegt.

  • Wärmemengenzähler 5 Jahre
  • Warmwasserzähler 5 Jahre
  • Kaltwasserzähler 6 Jahre

(Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig)


Kauf, Miete und Garantiewartung

Wir bieten Ihnen verschiedene Varianten, Ihre Liegenschaft mit den geeigneten Zählern zu auszustatten.

 

Eine Möglichkeit ist der Kauf der Messgeräte ohne Garantiewartung. Dann obliegt es dem Eigentümer die Geräte bei Defekt zu tauschen oder zum Ende der jeweiligen Eichzeiten zu erneuern.

 

Bei Kauf der Messgeräte mit einer Garantiewartung beinhaltet diese einen Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichgültigkeit.

 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Geräte bei uns zu mieten. Auch in diesem Falle werden die Zähler bei Defekt von uns getauscht, bzw. zum Ende der Eichfrist erneuert.



Vorteile der Garantiewartung bzw. der Miete:
  • fristgemäßer Austausch der Messeinrichtungen
  • die Möglichkeit der Umlage von Miete bzw. Garantiewartung in der Abrechnung
  • geringe finanzielle Belastung der Mieter durch Jahresraten
Gerne helfen wir Ihnen weiter - Zum Kontaktformular
 
 
 

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