Wir informieren Sie gerne über messtechnische Ausrüstungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer liegenschaftsspezifischen Gegebenheiten. Die erforderlichen Messgeräte können von uns gemietet oder in Garantiewartung genommen werden.
Wärmezähler und Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Die Rechtsgrundlage bildet das Eichgesetz. Die jeweiligen Eichintervalle sind in der Eichordnung festgelegt.
- Wärmemengenzähler 5 Jahre
- Warmwasserzähler 5 Jahre
- Kaltwasserzähler 6 Jahre
(Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig)